Verkaufsverbot

für Stromfresser

ab 01.01.2013



EU-Verordnung verbietet ineffiziente Heizungspumpen

Knapp 6 Monate haben Pumpenhersteller noch Zeit, dann müssen Nassläufer-Umwälzpumpen die Effizienzanforderungen der europäischen Ökodesign-Richtlinie erfüllen. Die strengeren Effizienzanforderungen gelten zunächst nur für neu verkaufte Pumpen, etwa in Heizungs- oder Klimaanlagen. 2015 werden sie nochmals verschärft.


Ab Januar 2013 wird für Nassläufer - Umwälzpumpen, die außerhalb des Wärmeerzeugers installiert sind (externe Pumpen), der Grenzwert für den EEI auf 0,27 festgelegt.

Ab August 2015 wird der EEI-Grenzwert auf 0,23 herabgesetzt. Er gilt dann auch für Nassläufer-Umwälzpumpen, die etwa in neu installierten Wärmeerzeugern oder Solarstationen eingebaut worden sind (integrierte Pumpen). In einem letzten Umsetzungsschritt gelten die Vorgaben ab 2020 auch für den Austausch integrierter Pumpen in bestehenden Wärmeerzeugern.

Ab 2020 gelten die Vorgaben jedoch auch für den Austausch integrierter Pumpen in bestehenden Heizungsanlagen. Von den Vorgaben betroffen sind alle Nassläufer-Umwälzpumpen im Heizungs- und Klimabereich, ausgenommen sind Trinkwasserzirkulations­pumpen. Aktuell sind noch viele Heizungs- und Klimasysteme mit ungeregelten Pumpen ausgestattet. Bemessungsgrundlage dafür, welche Pumpenmodelle zukünftig zum Einsatz kommen dürfen, ist der sogenannte Energieeffizienzindex (EEI). Er wird nach einem in der Verordnung (EG) 641/2009 definierten Rechenverfahren ermittelt. Dabei wird die mittels eines Lastprofils ermittelte elektrische Durchschnittsleistung der Pumpe in Relation zu einer Referenzpumpe, das heißt einer durchschnittlichen Pumpe mit gleicher hydraulischer Leistung, betrachtet.



Hier eine Uralte Grundfos Pumpe.

Mein Mandant hatte diese auf der Stufe 3 = Stromverbrauch 100 Watt seit Jahren.

Meine Frage: Wer hat Dir das so eingestellt ?

Antwort : Der Heizungsbauer der mir 1992 die Anlage montiert hat.


bei ca. 5.000 h im Jahr ergibt dies einen Jahresverbrauch von

500 kwh x 0,29 ct / kwh

= 145,00 € Stromkosten








Enorme Einsparungspotentiale bei Elektromotoren


Technisch veraltete Motoren raus aus Europa!


Elektromotoren verbrauchen in Europa stolze 700 Terawattstunden Strom pro Jahr – was mehr als dem zusammengenommenen Gesamtjahresstromverbrauch von Großbritannien und Italien entspricht.

Die im März von den EU-Mitgliedstaaten beschlossene Verordnung ist in drei Phasen gestaffelt:

  • Ab 16. Juni 2011 dürfen die ineffizienten IE1-Motoren auf dem Markt nicht mehr angeboten werden – das heißt, dass die auf dem Markt befindlichen Elektromotoren die Energieeffizienzklasse IE2 einhalten müssen.
  • Ab Januar 2015 müssen Motoren der Leistungsklasse 7,5 – 375 Kilowatt und
  • ab Januar 2017 Motoren der Klasse 0, 75 - 375 Kilowatt die Energieeffizienzklasse IE3 einhalten. Daneben besteht für die Hersteller noch die Alternative, IE2-Motoren zu verkaufen, die mit einer variablen Motorsteuerung (Variable Speed Drive) ausgestattet sind, durch die der Verbrauch der Motoren optimiert und der Energieverbrauch gemindert werden kann.

Durch die von den EU-Mitgliedstaaten befürworteten Maßnahmen, ineffiziente Motoren vom Markt zu nehmen und variable Geschwindigkeitseinstellungen in einigen Fällen verpflichtend zu machen, sollen bis 2020 laut Kommission bis zu 135 Terawattstunden im Jahr (was etwa dem Gesamtjahres–Strom–Verbrauch von Schweden entspricht) eingespart und somit eine jährlich Reduktion der Treibhausgas–Emissionen in Höhe von 63 Megatonnen CO2 erzielt werden.
Der Sonderfall Heizungspumpen wurde in einer separaten Maßnahme behandelt.


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